Muss KI-generierter Inhalt ab dem 2. August 2026 immer gekennzeichnet werden?

Seit einiger Zeit taucht dieselbe Frage immer häufiger auf:
Muss künftig jeder Beitrag gekennzeichnet werden, sobald bei seiner Erstellung ChatGPT oder ein anderes KI-Tool zum Einsatz kam?
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Der EU AI Act führt zwar neue Transparenzpflichten ein. Daraus folgt aber keine allgemeine Pflicht, sämtliche mit KI erstellten oder bearbeiteten Inhalte sichtbar zu markieren.
Entscheidend ist vielmehr, um welche Art von Inhalt es sich handelt, wie die KI eingesetzt wurde und wer für die Veröffentlichung verantwortlich ist.
Warum die Unsicherheit so gross ist
Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union weitere Vorgaben des EU AI Act.
In vielen Beiträgen wird das stark verkürzt dargestellt. Häufig entsteht dadurch der Eindruck, dass künftig jeder KI-Text, jedes KI-Bild und jedes mit KI bearbeitete Video mit einem sichtbaren Hinweis versehen werden müsse.
Diese Darstellung greift zu kurz.
Das Gesetz unterscheidet unter anderem zwischen den Pflichten der Anbieter von KI-Systemen und den Pflichten der Unternehmen oder Personen, die solche Systeme beruflich nutzen.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen bestimmte künstlich erzeugte Inhalte technisch so kennzeichnen, dass sie maschinenlesbar als KI-generiert oder manipuliert erkannt werden können.
Eine technische Kennzeichnung in einer Datei ist jedoch nicht automatisch mit einem sichtbaren Hinweis wie „mit KI erstellt“ gleichzusetzen.
Für bestimmte Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, kann zudem für einzelne technische Pflichten eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gelten.
Wann eine sichtbare Kennzeichnung relevant wird
Für Unternehmen und andere berufliche Nutzerinnen und Nutzer steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob ein Inhalt einen falschen Eindruck von Echtheit vermitteln kann.
Besonders relevant sind zum Beispiel:
realistisch wirkende Deepfakes von Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen
künstlich erzeugte oder veränderte Stimmen, die wie die Stimme einer realen Person wirken
Videos oder Bilder, die eine tatsächliche Aufnahme vortäuschen
KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, sofern sie nicht ausreichend menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurden
Bei solchen Inhalten soll für das Publikum erkennbar sein, dass Künstliche Intelligenz eingesetzt wurde.
Allerdings ist nicht jedes KI-generierte Bild, jede künstliche Stimme oder jedes bearbeitete Video automatisch ein Deepfake.
Entscheidend ist, ob der Inhalt wie eine reale Person, ein tatsächliches Ereignis oder eine echte Aufnahme wirkt und dadurch ein falscher Eindruck entstehen kann.
Was bedeutet das für einen normalen Blog- oder Social-Media-Beitrag?
Ein typischer Anwendungsfall sieht so aus:
Du lässt dir von ChatGPT eine erste Fassung für einen LinkedIn-Beitrag oder einen Blogartikel erstellen.
Danach überarbeitest du den Text, ergänzt eigene Erfahrungen, kontrollierst die Aussagen, prüfst verwendete Quellen und passt Sprache und Aufbau an.
Anschliessend veröffentlichst du den Beitrag unter deinem Namen und übernimmst die redaktionelle Verantwortung.
Allein die Tatsache, dass ein KI-Tool beim Entwurf geholfen hat, führt in diesem Fall nicht automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnungspflicht.
Bei gewöhnlichen persönlichen, fachlichen oder werblichen Inhalten besteht keine pauschale Pflicht, die Nutzung von ChatGPT offenzulegen.
Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Text Themen von öffentlichem Interesse behandelt.
Dazu können beispielsweise politische, gesellschaftliche, rechtliche, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Fragen gehören, die Teil einer öffentlichen Debatte sind.
Hier reicht es nicht zwingend aus, einen KI-Text nur sprachlich zu glätten oder einzelne Sätze umzuschreiben.
Eine ernsthafte menschliche Prüfung sollte auch folgende Punkte umfassen:
Sind die Tatsachenbehauptungen korrekt?
Sind die Quellen zuverlässig und aktuell?
Wurde der Inhalt inhaltlich nachvollzogen?
Ist klar, wer die redaktionelle Verantwortung trägt?
Reine Rechtschreibkorrekturen oder kleinere stilistische Änderungen sind nicht automatisch mit einer ausreichenden redaktionellen Kontrolle gleichzusetzen.
Was gilt für Unternehmen in der Schweiz?
Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, gilt der EU AI Act nicht automatisch für jedes Schweizer Unternehmen.
Trotzdem kann das Gesetz für Schweizer Anbieter und Unternehmen relevant werden.
Das ist beispielsweise möglich, wenn ein Unternehmen:
ein KI-System oder eine KI-Dienstleistung auf dem EU-Markt anbietet
ein KI-System im Rahmen einer Tätigkeit in der EU nutzt
ein KI-System bereitstellt, dessen Ergebnisse bestimmungsgemäss innerhalb der EU verwendet werden
Allein die Tatsache, dass ein Schweizer Unternehmen Kundinnen oder Kunden in der EU betreut, beantwortet die Frage noch nicht abschliessend.
Massgeblich sind unter anderem die konkrete Tätigkeit, die Rolle des Unternehmens und der tatsächliche Bezug zum europäischen Markt.
Unabhängig vom EU AI Act gilt in der Schweiz das Datenschutzgesetz.
Sobald Personendaten verarbeitet werden, müssen insbesondere Datenschutz, Transparenz und Datensicherheit berücksichtigt werden.
Das betrifft auch den Einsatz von KI. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Bilder, Stimmen oder andere Informationen verwendet werden, anhand derer eine Person identifiziert werden kann.
Die wichtigste Frage lautet nicht nur: Wurde KI verwendet?
In der Praxis wird häufig ausschliesslich gefragt, ob ein Inhalt mit KI erstellt wurde.
Diese Frage allein ist jedoch zu eng.
Wichtiger ist unter anderem:
Kann der Inhalt Menschen über seine Herkunft oder Echtheit täuschen?
Handelt es sich um ein Deepfake oder einen vergleichbaren Inhalt?
Betrifft der Text ein Thema von öffentlichem Interesse?
Wurde er inhaltlich geprüft?
Sind die zugrunde liegenden Quellen verifiziert?
Wer trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung?
Und welche Rolle hat das Unternehmen im Zusammenhang mit dem eingesetzten KI-System?
Erst aus der Kombination dieser Fragen lässt sich besser einschätzen, ob eine Kennzeichnung notwendig oder zumindest sinnvoll ist.
Was Unternehmen intern regeln sollten
Unabhängig von der konkreten Kennzeichnungspflicht lohnt es sich, verbindliche Regeln für den Einsatz von KI festzulegen.
Dazu gehören insbesondere:
eine Liste der zugelassenen KI-Tools
klare Vorgaben für die Verarbeitung von Personendaten und vertraulichen Informationen
definierte Prüfprozesse für KI-generierte Inhalte
besondere Anforderungen bei rechtlichen, politischen, wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Themen
klare Zuständigkeiten für die Kontrolle von Aussagen und Quellen
eine eindeutige redaktionelle Verantwortung vor der Veröffentlichung
Solche Regeln reduzieren nicht nur rechtliche Risiken.
Sie helfen auch dabei, Fehler zu vermeiden, Vertrauen zu schaffen und KI im Arbeitsalltag kontrolliert einzusetzen.
Abschliessend
Der EU AI Act führt nicht dazu, dass ab dem 2. August 2026 jeder mit KI erstellte oder bearbeitete Inhalt sichtbar gekennzeichnet werden muss. Das Gesetz sieht unterschiedliche Pflichten vor.
Technische Kennzeichnungspflichten treffen vor allem die Anbieter generativer KI-Systeme. Sichtbare oder hörbare Offenlegungspflichten für Unternehmen und berufliche Anwender werden insbesondere bei Deepfakes, täuschend echt wirkenden Inhalten und bestimmten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse relevant.
Wer einen KI-Entwurf sorgfältig prüft, Tatsachen und Quellen kontrolliert, den Inhalt redaktionell bearbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, muss einen gewöhnlichen Beitrag nicht allein wegen der Nutzung von ChatGPT automatisch kennzeichnen.
Die sinnvollste Grundregel lautet deshalb:
Nicht jede KI-Nutzung muss sichtbar gemacht werden. Wo Inhalte jedoch täuschen können oder keine ausreichende menschliche Kontrolle stattgefunden hat, ist Transparenz besonders wichtig.
Hast du Fragen zum Thema KI oder Digital Marketing? Lass uns unverbindlich sprechen.
Herzlich,
Jeannine
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.



